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2,5 Jahre Haft für Ex-Soldat wegen Wiederbetätigung
Ein 42-jähriger Ex-Soldat ist am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Zehn Monate davon wurden als unbedingte Strafe ausgesprochen. Der Mann wurde in allen Anklagepunkten - Wiederbetätigung, Verhetzung, Quälen eines Gefangenen und gefährliche Drohung - für schuldig befunden. Da er sich Bedenkzeit erbat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.