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Verfassungsgericht führt drittes Geschlecht in Österreich ein

Zeitenwende in Österreich: Künftig müssen Urkunden und das Personenstandsregister die Möglichkeit vorsehen, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf eine eigene Rubrik haben.

Höchstgericht gibt verfassungskonforme Gesetzesauslegung vor
© APA/HANS PUNZ
Höchstgericht gibt verfassungskonforme Gesetzesauslegung vor