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OGH: Urteil um Sex-Übergriff am Donauinselfest "aktenwidrig"
Der Prozess um einen sexuellen Übergriff auf eine junge Studentin am Donauinselfest 2017 muss wiederholt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat vor kurzem einer Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Folge gegeben, die das erstinstanzliche Urteil des Wiener Landesgerichts für Strafsachen bekämpft hatte. Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Donnerstag der APA.