Freiwilligkeit bei Höchstarbeitszeit gesetzlich gesichert
Die Regierungsfraktionen haben am Donnerstag eine "Präzisierung" zur Arbeitszeitflexibilisierung angekündigt. Mittels Abänderungsantrag soll eine "Freiwilligkeitsgarantie" ins Gesetz geschrieben werden, erklärten die Klubobmänner von ÖVP und FPÖ auf einer Pressekonferenz. Damit werde klargestellt, dass die 11. und 12. Arbeitsstunde nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers geleistet werden kann.
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