Im Verfassungsausschuss des Nationalrates ist am Mittwoch ein umfangreiches Gesetzespaket verabschiedet worden, das unter anderem den Grundsatz "Beraten statt strafen" im Verwaltungsstrafgesetz verankern soll. Wer nur in geringfügigem Maß gegen gesetzliche oder behördliche Auflagen verstößt, könnte damit in Hinkunft mit einem blauen Auge davonkommen.