Nach Freispruch von Vergewaltigung: Afghane wird abgeschoben
Jener Afghane, der rechtskräftig vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln freigesprochen wurde, soll abgeschoben werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) habe die Beschwerde gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts abgewiesen, bestätigte seine Anwältin Michaela Krömer am Mittwoch auf APA-Anfrage Informationen des "MFG"-Magazins.
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