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Uni Innsbruck erstattet Berufstätigen Beitrag zurück
Die Uni Innsbruck wird berufstätigen Langzeitstudenten die Studiengebühren, die sie ab Herbst zahlen müssen, rückerstatten. Voraussetzung dafür sind ein Mindestjahresverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung und ein Höchstverdienst von 1.500 Euro brutto pro Monat. Zudem muss eine Studienleistung von mindestens 16 ECTS pro Jahr erbracht werden, kündigte Rektor Tilmann Märk am Montag an.