Höchstmögliche Strafe für Heiratsschwindler: 7,5 Jahre
Ein verurteilter Hochstapler, der sich von der Justizanstalt Graz-Karlau aus weiter als Heiratsschwindler betätigt hatte, ist am Montag am Landesgericht Wien zur höchstmöglichen Strafe verurteilt worden. Die 7,5 Jahre Haft sind nicht rechtskräftig. Sein Sohn, der in die Aktionen verstrickt war, bekam fünf Monate bedingt auf drei Jahre, zwei als Mittäter angeklagte Frauen wurden freigesprochen.
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