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Innsbruck-Wahl: Anfechtung bei VfGH eingebracht
Die Bürgerinitiativen Innsbruck (BI), die als eigenständige Liste bei der Gemeinderatswahl angetreten waren, haben beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Wahlanfechtung des Urnengangs vom 22. April eingebracht. Dies berichtete der ORF Tirol am Freitag. Die BI begründeten diesen Schritt auf ihrer Homepage mit einem "schweren Formalfehler".