Freispruch im Zweifel: So lautete am Freitag das Urteil eines Schöffensenats am Landesgericht Wiener Neustadt für einen Angeklagten, der als "Hakenkreuz-Opfer" 2015 und 2016 Schlagzeilen gemacht hatte. Die Staatsanwältin, die u.a. Verleumdung und Freiheitsentziehung angeklagt hatte, gab keine Erklärung ab. Damit ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.