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Prozess um Betrug mit Grundversorgungsleistungen
Weil sie Grundversorgungsleistungen für fünf Asylwerber verrechnet haben soll, die nicht bzw. nicht zum angegebenen Zeitpunkt in der von ihr geführten Unterkunft im Südburgenland untergebracht waren, musste sich am Donnerstag eine 51-jährige Frau am Landesgericht in Eisenstadt verantworten. Sie wurde nicht rechtskräftig zu zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.