Neue Richtlinie verbessert Schutz von EU-Bürgern im Ausland
EU-Bürger sind ab sofort bei Notfällen im Ausland besser geschützt. Eine seit dem heutigen Dienstag gültige EU-Richtlinie regelt, dass Reisende oder in einem Drittstaat lebende Unionsbürger künftig durch das gesamte Netz der europäischen Auslandsvertretungen konsularisch abgesichert sind. Das kommt zum Tragen, falls das eigene Land im entsprechenden Land keine Vertretung hat.
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