Aufweichungen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sorgen für Kritik. Das bereits im Nationalrat beschlossene Gesetz sieht vor, dass viele Strafen erst bei wiederholtem Verstoß schlagend werden. Die Datenschutzbehörde soll im Erstfall nur eine Verwarnung aussprechen. Öffentliche und privatrechtlich agierende Stellen mit gesetzlichem Auftrag sind zudem von Geldbußen ausgenommen.
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