Schwänzen nach drei Tagen insgesamt anzeigepflichtig
Die von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) geplanten Regeln für das Schulschwänzen werden in einem Bereich streng ausgelegt: Künftig müssen Schulpflichtverletzungen verpflichtend angezeigt werden, wenn Schüler dem Unterricht mehr als drei (volle) Tage ungerechtfertigt fernbleiben, heißt es in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage. Diese Verpflichtung gilt während der neunjährigen Schulpflicht.
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