Im ersten Prozess um den jahrelangen Missbrauch eines Buben im Raum Freiburg ist ein 41-jähriger Deutscher zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Freiburg am Donnerstag Sicherungsverwahrung und die Zahlung einer Geldstrafe von 12.500 Euro an. Sicherungsverwahrung tritt nach Ende der Haftstrafe in Kraft und soll die Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern schützen.