Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag die Schuldsprüche gegen die Ex-Politiker Gerhard Dörfler und Uwe Scheuch im Untreue-Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüre aus dem Jahr 2009 bestätigt. Die Nichtigkeitsbeschwerden der beiden wurden vom Senat unter OGH-Präsident Eckart Ratz verworfen, das Strafausmaß beibehalten.
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