Der am Freitag vom Landesgericht für Strafsachen als IS-Terrorist zu neun Jahren Haft verurteilte 19-Jährige Wiener akzeptiert das erstinstanzliche Urteil nicht. Sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz hat dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Damit steht fest, dass der Oberste Gerichtshof klären muss, ob das Urteil mit Feststellungs- oder Rechtsmängeln behaftet ist.
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