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Urteil: Entschädigung auch bei wilden Streiks

Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt: Fluggesellschaften können auch bei wilden Streiks verpflichtet sein, Entschädigungen an Fluggäste zu zahlen.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind Fluggesellschaften auch bei wilden Streiks zur Zahlung verpflichtet
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Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind Fluggesellschaften auch bei wilden Streiks zur Zahlung verpflichtet