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Heimliches Filmen in Hühnerställen ist zulässig
Öffentliches Interesse wiegt schwerer als Rechte eines Gewerbebetriebes, urteilt der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Öffentliches Interesse wiegt schwerer als Rechte eines Gewerbebetriebes, urteilt der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
