Kopftuchverbot auch ohne Oppositions-Zustimmung möglich
Das von ÖVP und FPÖ geplante Kopftuchverbot in Volksschulen und Kindergärten könnte auch ohne Zustimmung der Opposition teilweise umgesetzt werden. Für ein Kopftuchverbot in der Pflicht- bzw. Volksschule ist ein einfachgesetzlicher Beschluss im Parlament ausreichend, so die rechtliche Einschätzung der Bundesregierung. Anders sieht die Situation bei einem Verbot in den Kindergärten aus.
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