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Gegen verurteilten Sittenwächter ist ein Terror-Verfahren anhängig

Der Angeklagte will es nicht ernst gemeint haben. Das Urteil wegen Nötigung ist rechtskräftig. Nun wurde bekannt, dass gegen den 24-Jährigen auch ein Terrorverfahren anhängig ist.

© (c) APA/HERBERT PFARRHOFER