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Für Müll im Osterfeuer drohen bis zu 41.200 Euro Strafe

"Brauchtumsfeuer" unterliegen sehr strengen Regelungen. In der Steiermark ist das Entzünden von Osterfeuern nur am Karsamstag in der Zeit von 15 Uhr bis Ostersonntag, 3 Uhr, gestattet. In Graz gilt weiterhin ein ausnahmsloses Verbot von Brauchtumsfeuern.

© Landesfeuerwehrverband Steiermark