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Drittes Geschlecht - VfGH prüft Recht auf Bezeichnung
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird prüfen, ob es rechtens ist, wenn das Geschlecht zwingend als weiblich oder männlich anzugeben ist - oder es ein Recht auf ein "drittes Geschlecht" geben müsste. Anlass ist die Beschwerde einer Person, die erfolglos versuchte, ihren Geschlechtseintrag im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) auf "inter" oder eine andere ähnliche Formulierung ändern zu lassen.