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OGH bestätigte: Sammelklage gegen Facebook unzulässig
Max Schrems ist mit einer Sammelklage gegen Facebook auch in Österreich endgültig abgeblitzt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat der Vorinstanz recht gegeben, wonach die Sammelklage unzulässig ist. Schrems darf nur hinsichtlich der eigenen Ansprüche klagen, nicht aber für an ihn abgetretene Ansprüche.