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Regelungen für Schulschwänzen werden verschärft

Die Regelungen für das Schulschwänzen werden verschärft. Künftig sollen Verfahren schon jedenfalls ab vier Tagen ungerechtfertigten Fernbleibens von der Schule eingeleitet werden, sieht ein von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) vorgelegter Gesetzesentwurf vor. Außerdem wird eine Mindeststrafe von 110 Euro eingeführt, das Verfahren zur Verhängung von Strafen wird vereinfacht.

© APA