Bedingte Haftstrafe wegen Wiederbetätigung für Kärntnerin
Eine 32 Jahre alte Kärntnerin ist am Montag in Klagenfurt von einem Geschworenensenat wegen des Vorstoßes gegen das Verbotsgesetz einstimmig zu zehn Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden. Sie hat auf der Internetplattform Facebook Videos und Bilder online gestellt, die den NS-Völkermord und andere NS-Verbrechen leugneten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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