Küssel muss Haftstrafe wegen Wiederbetätigung voll absitzen
Der wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung inhaftierte Rechtsextremist Gottfried Küssel muss seine Haftstrafe voll absitzen und wird nicht vorzeitig entlassen. Das hat das Oberlandesgericht Wien laut einem Bericht des Ö1-"Morgenjournals" entschieden. Küssel war 2013 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.
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