Der Osttiroler Unternehmer Andreas Herrnegger muss sich von Wunschkennzeichen mit seinen Initialen AH 1 bis AH 7 trennen. Grund dafür: Seit 2015 steht diese Buchstabenkombination auf einer „Schwarzen Liste“.
Spätestens 2030 muss sich der Kartitscher Unternehmer Andreas Herrnegger auch von seinen restlichen Wunschkennzeichen, und zwar AH 8 bis AH 12, trennen. Das Gesetz will es so
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