Landgericht München wies Klage gegen Kuhglocken ab
Münchner Richter haben die Klage eines Unternehmers abgewiesen, der sich am Gebimmel von Kuhglocken auf der Weide vor seinem Haus stört. Der Mann hatte sowohl die Pächterin der Weide als auch die Marktgemeinde, der die Wiese gehört, auf Unterlassung verklagt.