Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. 
© APA/HERBERT NEUBAUERRichterin Marion Hohenecker 
OGH-Entscheidung: Buwog-Prozess kann wie geplant starten
Der Oberste Gerichtshof verwirft die Nichtigkeitsbeschwerde. Dadurch kann Richterin Marion Hohenecker ab morgen wie geplant den Buwog-Prozess führen.

Wolfgang Fercher
Chefredakteur Kärnten & Osttirol