Der Verfassungsgerichtshof gibt den Weg für die "Ehe für alle" frei. Auch gleichgeschlechtliche Paare können damit künftig in Österreich heiraten. Mit einem Erkenntnis vom 4. Dezember hat das Höchstgericht die gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die Homopaaren bisher den Zugang zur Ehe verwehrt hat. Der Gerichtshof begründete den Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes.
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