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Unterlassene Hilfeleistung für Obdachlose kann strafrechtliche Folgen haben

Viele obdachlose Menschen schlafen auch bei winterlichen Temperaturen im Freien. Die Verpflichtung zur Hilfeleistung hängt von der jeweiligen Situation ab. Ein Unterlassen der Hilfe ist im Todesfall mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht.

Man muss im Einzelfall abschätzen, ob Hilfe nötig ist!
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Man muss im Einzelfall abschätzen, ob Hilfe nötig ist!