Unterlassene Hilfeleistung für Obdachlose kann strafbar sein
Unterlassene Hilfeleistung für Obdachlose kann strafrechtliche Folgen haben. Darauf machte der Rechtsschutzversicherer D.A.S. angesichts sinkender Temperaturen und nächtlicher Kälte aufmerksam. Die Zumutbarkeit der Hilfeleistung hängt von der jeweiligen Situation und der Zumutbarkeit ab. Ein Unterlassen der Hilfe ist im Todesfall mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht.