Diesel-Skandal: VW muss Wert für "Schummel-Auto" ersetzen
Gericht hebt Kfz-Kaufvertrag auf. Mangel ist "nicht geringfügig". Abhängigkeit von VW, die ursprünglich den Käufer mit Schummelsoftware getäuscht hatte, ausschlaggebend. Urteil nicht rechtskräftig.