Deutsches Gericht fordert Eintrag für drittes Geschlecht
Neben männlich und weiblich muss künftig ein dritter Geschlechtseintrag im Geburtenregister in Deutschland möglich sein. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Ersten Senats. Alternativ könnte der Gesetzgeber ganz auf einen Geschlechtseintrag verzichten.