Ein 47-Jähriger, der im Jänner in seiner Werkstatt in Wiener Neustadt einen Bekannten (34) im Streit durch einen Schuss in den Unterarm schwer verletzt hatte, ist am Dienstag nicht rechtskräftig zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet, der Schuldspruch erfolgte aber wegen schwerer Nötigung und absichtlich schwerer Körperverletzung.