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Situative Winterausrüstungspflicht gilt ab 1. November

Für alle Pkw und kleinen Lkw gilt ab 1. November wieder die situative, also witterungsabhängige, Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, dass das Fahrzeug bei Schnee, Matsch oder Eis mit passenden Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein muss. Autobusse und Lkw über 3,5 Tonnen unterliegen einer generellen Winterausrüstungspflicht, informierte der ÖAMTC am Freitag in einer Aussendung.

© APA (Symbolbild)