Pfadfinder-Führer kam Buben zu nahe: Freispruch wegen Verjährung
Ein langjähriger Pfandfinder-Führer musste sich wegen Unzucht mit Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vor einem Schöffensenat verantworten. Er wurde aus rein formalen Gründen freigesprochen.