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Pfadfinder-Führer kam Buben zu nahe: Freispruch wegen Verjährung

Ein langjähriger Pfandfinder-Führer musste sich wegen Unzucht mit Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vor einem Schöffensenat verantworten. Er wurde aus rein formalen Gründen freigesprochen.

© Markus Traussnig