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Das Vorstreitrecht der Steirer

Bis zum Jahr 1280 hatten die Ritter aus Schwaben das Vorstreitrecht im Heiligen Römischen Reich und durften an vorderster Linie in die Schlacht ziehen. Dann entzog ihnen der Habsburgerkönig Rudolf I. dieses Privileg und die Steirer kamen an die Front.

Historisierendes Bild von der Schlacht bei Dürnkrut mit der steirischen Fahne an vorderster Front
© KK
Historisierendes Bild von der Schlacht bei Dürnkrut mit der steirischen Fahne an vorderster Front
Robert Engele