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Strafen für Mensdorff-Pouilly und Fischer deutlich reduziert

Die lange Verfahrensdauer sei kein Milderungsgrund gewesen, die Schadenswiedergutmachung schon: das Oberlandesgericht urteilte heute in der Causa "Blaulichtfunk".

Alfons Mensdorff-Pouilly und Rudolf Fischer
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Alfons Mensdorff-Pouilly und Rudolf Fischer