Nach Ablauf der Fünf-Tages-Frist, die die ukrainischen Behörden dem ehemaligen Judoka Peter Seisenbacher mangels eines gültigen Visums zum Verlassen des Landes gesetzt haben, droht dem Doppel-Olympiasieger nun nach ukrainischem Recht womöglich gar die "Zwangsdeportation". Klar ist allerdings, dass das Verstreichen der Frist nicht unmittelbar zur sofortigen Ausweisung führt.
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