VfGH hob verkürzte Beschwerdefrist für Asylverfahren auf
Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Oktober-Session eine verkürzte Beschwerdefrist in Asylverfahren aufgehoben. Die Höchstrichter folgten dem Argument der Bundesregierung nicht, dass die verkürzte Frist von zwei Wochen einer Verfahrensbeschleunigung diene. Auch in Verbindung mit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme gilt somit die vor Verwaltungsgerichten übliche Frist von vier Wochen.