Verfassungsgerichtshof kippte Bettelverbot in Bludenz
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Bettelverbot in der Bludenzer Innenstadt aufgehoben. Das zeitlich unbeschränkte und örtlich nicht differenzierte Verbot war laut Entscheidung vom 22. September von der Stadtverwaltung nicht ausreichend begründet, teilte der VfGH am Donnerstag mit. Das Verbot sei damit "gesetzeswidrig und daher aufzuheben".
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.