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Verfassungsgerichtshof kippte Bettelverbot in Bludenz

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Bettelverbot in der Bludenzer Innenstadt aufgehoben. Das zeitlich unbeschränkte und örtlich nicht differenzierte Verbot war laut Entscheidung vom 22. September von der Stadtverwaltung nicht ausreichend begründet, teilte der VfGH am Donnerstag mit. Das Verbot sei damit "gesetzeswidrig und daher aufzuheben".

© APA (Gindl)