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Verhüllungsverbot - Halloween-Verkleidung bleibt erlaubt

Halloween-Fans können aufatmen: Sie dürfen sich trotz des neuen Vermummungsverbots nach Lust und Laune kostümieren. Verkleidungen im Rahmen der jährlichen Halloween-Veranstaltungen fielen nicht unter das Gesetz, stellte das Innenministerium auf APA-Anfrage am Mittwoch klar.

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