Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Warum Zahnarzt trotz Berufsverbots nach wie vor operieren darf

Rechtslage erlaubt einem Kärntner Zahnmediziner, bis auf Weiteres als Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg tätig zu sein.

"Gesperrter" Zahnarzt darf vorerst als Zahnchirurg weiter tätig sein
© Fotolia
"Gesperrter" Zahnarzt darf vorerst als Zahnchirurg weiter tätig sein
Wolfgang Rausch