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Hitlergruß und NS-Parolen: Zehn Monate bedingt für Kärntner
Wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz und gefährlicher Drohung ist am Dienstag ein 58-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu zehn Monaten bedingter Haft und 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte eine Wirtin in einem Lokal in Klagenfurt beschimpft und bedroht, dabei den Arm zum Hitlergruß gehoben und NS-Parolen skandiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.