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Seisenbacher: Behörden in Kiew gehen von Verjährung aus

Die Behörden in Kiew gehen zumindest seit dem 7. September von einer Verjährung der Delikte aus, die Ex-Judoka Peter Seisenbacher in Wien vorgeworfen werden. Laut ukrainischem Recht würden diese Straftaten nach fünf bzw. zehn Jahren verjährt sein, heißt es in einer der APA vorliegenden amtlichen Darstellung. Sollte es bei der Sichtweise bleiben, wäre seine Auslieferung nach Österreich unzulässig.

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