Russland akzeptiert EGMR-Urteil zu Beslan-Geiseltragödie
Trotz großer Bedenken will Russland das Schadenersatz-Urteil des Straßburger Menschenrechtsgerichts im Fall des Geiseldramas von Beslan nun doch akzeptieren. Das Justizministerium teilte am Mittwoch in Moskau mit, dass es das Urteil vom April nun als rechtskräftig betrachte. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Berufung Russlands abgelehnt.