Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Keine Fenstergitter ohne Zustimmung!

Es gibt nur wenige Fälle, in denen Wohnungseigentümer ohne Zustimmung der Miteigentümer Änderungen durchführen dürfen.

Fehlt für das Anbringen der Gitter die Zustimmung, kann das Außerstreitgericht angerufen werden
© (c) Otto Durst - stock.adobe.com
Fehlt für das Anbringen der Gitter die Zustimmung, kann das Außerstreitgericht angerufen werden