Der Ausschluss der Liste Pilz von der ORF-TV-Konfrontationen zur Nationalratswahl lässt deren Gründer Peter Pilz nicht nur gegen den ORF vorgehen, sondern auch gegen die gesetzliche Regelung, auf die sich das öffentlich-rechtliche Medienunternehmen beruft. Am Freitag kündigte er eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof an.
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